Anfrage für Lernbegleitung

Anfrage für eine Lernbegleitung

Wer während seiner Berufslehre eine Lernbegleitung möchte, meldet sich mittels Formular, inklusive Kopie des letzten Zeugnisses, per Post bei der Geschäftsstelle. Lernende, welche die Berufsmittelschule besuchen, können wir leider nicht unterstützen. Für Fremdsprachenunterricht empfehlen wir den Lernenden, eine entsprechende Sprachschule aufzusuchen.

"Diese Lehre schaffe ich einfach nicht...

Was soll ich nur machen?"

Unsere Rahmenbedingungen

  • Anfrage frühestens nach Erhalt des ersten Zeugnisses.
  • Anfrage spätestens vor Anfang des letzen Halbjahres (31. Oktober) der Ausbildung
  • Mindestens eine für das QV (Lehrabschlussprüfung) massgebliche Note unter «4»
  • Wenn alle zur Verfügung stehenden Hilfestellungen und Angebote ausgeschöpft sind (Stützkurse der Berufsschule, Lehrbetrieb etc.).
  • Lernende in einer EBA – Ausbildung wenden sich für erste Abklärungen bitte zuerst an das Berufsbildungsamt des Kantons Schaffhausen, Tel. 052 632 72 56.

Schulische Probleme?

  • Du befindest dich in der Ausbildung und hast in der Schule Probleme?
  • Du musst deine Schulnoten verbessern und bist motiviert und gewillt, unsere Begleitung und schulische Unterstützung in Anspruch zu nehmen?
  • Auch wenn du in der Ausbildung am Anschlag bist, ist dies kein Grund zum Verzweifeln oder die Ausbildung hinzuschmeissen. Du bist noch jung und hast die Chance, deine Situation zu verbessern. Gerne unterstützen wir dich dabei.

Was bieten wir dir?

  • Verhinderung eines möglichen Lehrabbruchs
  • 1:1 Lernbegleitung durch erfahrene Lernbegleiter/innen
  • Die Verbesserung deiner Sach- und Selbstkompetenz
  • Die «zweite Chance» in der Berufsschule

Anfrageformular Lernbegleitung

Adresse:

Zündschnur
Verein für Lernbegleitung
8212 Neuhausen am Rheinfall